Im Landtag gibt es mindestens 120 Plätze. Die ersten 70 werden durch die direkt mit Mehrheit gewählten Kandidaten der 70 Wahlkreise bestimmt.
Die anderen 50 Stimmen werden mit dieser Wahl erstmals durch das Sainte-Lague Verfahren ausgewählt:
Sie werden getrennt nach Parteien in der Reihenfolge ihrer prozentualen Stimmenanteile an die unterlegenen Wahlkreiskandidaten vergeben.
Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Verhältnis zustehen, darf sie diese Sitze natürlich behalten. Die übrigen Parteien erhalten gegebenenfalls Ausgleichsmandate. So entstehen Überhangsmandate über die vorgesehenen 120 Plätze hinaus.
Bei der Platzzuteilung wird zusätzlich noch die gerechte Verteilung auf die vier Regierungspräsidien Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart und Tübingen beachtet.
Es werden nur die Parteien berücksichtigt, die die 5%-Hürde genommen haben.
(http://www.wahlrecht.de/verfahren/stlague.html )
Klingt recht kompliziert, aber das Verfahren soll ja möglichst gerecht sein und auch kleine Wahlkreise und kleine Parteien nicht benachteiligen.
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