Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen in der RSL

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Schuljahr 2009/2010

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In einer GFS sollen Schüler seit der Bildungsplanreform in Baden-Württemberg (Schuljahr 2004/2005) selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse mündlich und schriftlich präsentieren.

Die GFS soll das selbstständige Arbeiten, die Methodenkompetenz und die Medienkompetenz fördern.

Deshalb wird neben der schriftlichen Ausarbeitung die Nutzung von Medien verlangt, wie z.B. Tageslichtprojektoren, mit Beamer gezeigte Präsentation, kurze Filmausschnitte, Plakate und Tafelanschriebe.

Die Bedingungen werden durch den einzelnen Lehrer festgelegt.

Vorgeschrieben sind in Klasse 8 und 9 der Realschule je eine GFS pro Schuljahr in verschiedenen Fächern.

Die Gewichtung einer GFS entspricht der einer Klassenarbeit, auch der Arbeitsaufwand für eine GFS soll dem der Vorbereitung auf eine Klassenarbeit entsprechen. Die GFS wird zum schriftlichen Teil der Gesamtnote gezählt, auch wenn sie in mündlicher Form präsentiert wurde. Bei der Berechnung der Endnote wird sie einfach als zusätzliche Klassenarbeit gewertet.

 

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Weblinks

GFS-Leitfaden: Die einzelnen Arbeitsschritte einer GFS

Aktuelle Bestandsaufnahme der Anforderungen an der RSL (Auswertung des Fragebogens für Lehrer vom Mai 2010)

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