Urheberrecht? Was geht das mich an?

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Schuljahr 2008/2009

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Geklaut werden können nicht nur Gegenstände, die man anfassen kann: es gibt auch "geistigen Diebstahl".

Problematisch sind z.B. :

  • ein öffentliches Konzert der Schulband mit Titeln aus den Musikcharts
  • die Party der SMV mit Musik vom PC - Downloads ohne Bezahlung oder Original-CDs
  • ein eingescanntes Foto aus einer Zeitschrift, in der Schülerzeitung abgedruckt oder auf der Homepage veröffentlicht

Was schützt das Urheberrecht?

"Geschützt sind Werke der Literatur (Romane, Erzählungen, Gedichte, aber auch Computerprogramme), Werke der Musik (wie z.B. Pop-Songs), Werke der bildenden Kunst (Gemälde, Computergrafiken) sowie Werke der Filmkunst (Spielfilme, Werbespots)."

Der "Urheber" eines Werkes darf alleine darüber entscheiden, was damit geschieht. Damit soll gesichert werden, dass sich seine Anstrengungen, das "Werk" auch für ihn lohnen. Manchmal verkauft er auch seine Rechte, dann ist der neue Besitzer der Rechteinhaber.

Zum Beispiel ...

1985 kaufte Michael Jackson die Rechte an 251 Beatles Songs für 47,5 Millionen US-Dollar. Danach musste Paul McCartney jedesmal zahlen, wenn er seinen Songs auf der Bühne sang!
Angeblich soll Michael in seinem letzten Willen verfügt haben, dass die Rechte an den "Beatles"-Songs an seinen ehemaligen Freund Paul McCartney zurückgehen sollen.... Wenn er sie denn noch besaß. Gerüchte behaupten er habe aus Geldnot inzwischen die Hälfte weiter an eine Musikfirma verkauft.

Wie entsteht und wie lange dauert das Urheberrecht?

Urheberrechte entstehen schon, wenn etwas hergestellt wird, das gilt auch für Schülerarbeiten.

Der urheberrechtliche Schutz ist zeitlich begrenzt. Es gibt unterschiedliche Schutzfristen:

  • Das Urheberrecht an Texten endet grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Die Schutzfrist für Musikaufnahmen beträgt zur Zeit 50 Jahre ab der Veröffentlichung.
  • Die Schutzfrist für Filme endet 70 Jahre nach dem Tod des Letztverstorbenen am Film in irgendeiner Form Beteiligten.

Jede Form des Kopierens fällt unter das Urheberrecht. Für den persönlichen Gebrauch ist es erlaubt, Sicherungskopien von gekauften Spiele-CDs oder DVDs zu erstellen - vorausgesetzt, man knackt keinen Kopierschutz! Von Musik-CDs darf man sogar eine geringe Anzahl (max. 7) der Kopien an Freunde verschenken. Das Anfertigen einer Kopie von einer rechtswidrig genutzten Vorlage stellt aber ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts dar.

Oft findet man Copyright-Vermerke (wie z.B. ©) oder ähnliches. Unerlaubtes Kopieren und Weiterverbreiten ist aber auch ohne diesen Hinweis verboten.

Was sonst noch zu beachten ist ...

Was sonst noch zu beachten ist

Was einigen unserer Schülerinnen und Schüler schon passiert ist ...

Was ist CC?

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