Beispiel aus der Praxis

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Schuljahr 2008/2009

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Was einigen unserer Schülerinnen und Schüler schon passiert ist:

Tauschbörsen werden überwacht, mit Hilfe der auf diese Weise ermittelten IP- Adressen erhalten die Nutzer außergerichtliche Abmahnungen.

Eigentlich können ja nur die jeweiligen Provider diese IP-Adressen den Nutzern zuordnen. Deshalb wird der Umweg über die Staatsanwaltschaft gewählt. Es wird dabei eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erhalten die von der Musikindustrie beauftragten Firmen den Namen und die Adresse desjenigen, dessen IP-Adresse zum Zeitpunkt der illegalen Tauschbörsennutzung festgestellt werden konnte.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wird dabei in der Regel wegen geringer Schuld der minderjährigen Tauschbörsennutzer gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt.

Dies gilt jedoch nicht für die zusätzlich laufende zivilrechtliche Verfolgung. Die Betroffenen erhalten in der Regel ein Abmahnschreiben mit dem Hinweis, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begangen hätten. Die betreffenden Dateien werden genau aufgelistet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Nutzer zwar die Möglichkeit gehabt hätte, durch Veränderungen von Einstellungen an der Tauschbörsensoftware zu verhindern, dass die auf dem eigenen PC befindlichen Dateien Dritten zugänglich gemacht werden, dies jedoch nicht getan habe. Es wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Erteilung weiterer Auskünfte aufgefordert. Der Nutzer sei schadensersatzpflichtig, wobei der gerichtlich angenommene Gegenstandswert 10.000 € pro Musiktitel betragen kann. Zusätzlich wird darüber informiert, dass der Urheberrechtsverletzer auch die Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung zu tragen habe. Man sei aber kulanterweise bereit die Angelegenheit bei Zahlung eines einmaligen Pauschalbetrages in Höhe von 4.000.- € auf sich beruhen zu lassen...

Wenn euch eine Abmahnung zugeschickt wird (egal ob per Post, per Mail, per Fax) - SOFORT:

  1. Festhalten, wann und wie ihr die Abmahnung bekommen habt; alles aufheben
  2. Genau nachlesen, welche Fristen gesetzt werden
  3. Nichts überstürzen, nichts bezahlen
  4. Keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Oft sind dort Klauseln enthalten, Folgeabmahnungen drohen.
  5. Keinesfalls mit dem Gegner telefonieren.

Unbedingt einen Anwalt einschalten, der sich mit dem Urheberrecht auskennt.

Das Recht ist so kompliziert, dass wer nicht durchblickt bis zu 30 Jahre danach noch zahlen muss. Das gilt auch für Jugendliche, die noch nicht strafmündig sind. Eltern sollten für ihre Kinder ohne Beratung auch keine Unterlassungserklärung abgeben, denn diese werden durch eine solchen Vertrag auf 30 Jahre verpflichtet. Bei Erreichen der Volljährigkeit kann das Zivilrecht dann nachträglich mit hohen Kosten zuschlagen.

Nichts tun, wenn eine Abmahnung eintrudelt, ist aber auch gefährlich. Gerade wegen Internet-"Kleinigkeiten" muß man damit rechnen, dass sogar solche Abmahner vor Gericht ziehen, die nur Trittbrettfahrer sind. Die Kosten erhöhen sich durch ein Gerichtsverfahren immer deutlich - auch wenn man im Recht ist.

Was ist CC?

 

Was sonst noch zu beachten ist

Was ist CC?

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