Aufpassen beim Runterladen |
![]()
|
Schuljahr 2008/2009
|
|
|
Heute schon straffällig geworden??? Aufpassen beim Runterladen!!! So einfach war es noch nie, Bilder, Texte, Lieder, Videos oder Software auf dem Computer zu speichern. Natürlich gibt es auch jede Menge legale Angebote im Netz, kostenlose Freewareprogramme, Internetradio, das man mitschneiden darf, TV-Filme, die die Sender zum Download anbieten. Bei illegalen Angeboten drohen Strafen. Dabei muss man unterscheiden zwischen dem Strafrecht und dem Zivilstrafrecht. Wenn die Polizei durch Anzeige Kenntnis von „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für das Vorliegen einer Straftat erhalten (sog. Anfangsverdacht), muß sie die Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft aufnehmen. Das Ermittlungsverfahren wird aber in der Regel wegen geringer Schuld der Minderjährigen eingestellt. Dies gilt jedoch nicht für die zusätzlich laufende zivilrechtliche Verfolgung. Die Betroffenen erhalten in der Regel ein Abmahnschreiben. Siehe auch den Link: Was einigen unserer Schülerinnen und Schüler schon passiert ist. Grundsätzlich gilt: Sobald euch eine Abmahnung zugeschickt wird, Eltern informieren und an einen Anwalt wenden, der sich mit dem Thema auskennt. Nichts unterschreiben, nichts bezahlen ohne fachlichen Rat. Auch wenn die Eltern euch helfen wollen und die sogenannte Unterlassungserklärung unterschreiben oder für euch zahlen, könnt ihr nicht sicher sein, dass nicht Folgeforderungen kommen, denn ihr habt damit ja sozusagen die Schuld eingestanden. Und diese Forderungen können euch noch bis zu 30 Jahre danach verfolgen. Genauso gefährlich ist es, den Mahnbescheid einfach in den Mülleimer zu werfen. Von Brief zu Brief wird es teurer!
|