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Schnell-Tipps und Rechtliche Grundlagen
- Nicht einschüchtern lassen
- Nach § 104 BGB können
Minderjährige von sieben bis siebzehn Jahren nur mit Zustimmung ihrer Eltern Geschäfte abschließen. Ein Vertrag, zu dem die Eltern nicht zugestimmt haben, sei es im vor- oder nachhinein, ist unwirksam.
- Oft drohen die Betrüger mit dem Taschengeldparagraphen. Aber der besagt nur, dass Kinder kleine rechtsgeschäfte alleine durchführen können, z.B. Schokolade kaufen.
Der Taschengeldparagraph gilt aber nicht für größere Geschäfte und auch nicht bei Abonnements. Hier müssen die Eltern eingewilligt haben. Wenn die Eltern nicht zustimmen, kann der Anbieter kein Geld verlangen.
- Wenn die Preise versteckt sind, kommt laut Gerichtsurteil auch kein rechtsgültiger Vertrag zustande.
- Hast du aus Unachtsamkeit trotzdem einen Vertrag abgeschlossen, so kannst du wie jeder andere Kunde auch innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen.
- Bezahle niemals sofort sondern informiere dich erst in Ruhe.
- Auch die angebliche IP-Adresse soll dich nicht schrecken: grundsätzlich muss der Anbieter beweisen, dass du es warst (was meistens unmöglich ist).
- Mit einer Anzeige wegen Betruges, weil du dich bei der Anmeldung als volljährig ausgegeben hast, ist in der Regel auch nicht zu rechnen.
- Deine Eltern sollten in diesem Fall dem Anbieter
schriftlich mitteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und sie die Zahlung sowie Ihre Zustimmung zum Vertrag als Sorgeberechtigter verweigern.
- Du und deine Eltern sollten alle Drohbriefe ignorieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt solltet ihr eure Eltern informieren, euch an einen Anwalt wenden, der sich mit dem Thema auskennt und Widerspruch einlegen.
- Nichts unterschreiben, nichts bezahlen ohne fachlichen Rat.
- Auch wenn die Eltern euch helfen wollen und die sogenannte Unterlassungserklärung unterschreiben oder für euch zahlen, könnt ihr nicht sicher sein, dass nicht Folgeforderungen kommen, denn ihr habt damit ja sozusagen dem Vertrag zugestimmt.
- Diese Forderungen können euch noch bis zu 30 Jahre danach verfolgen!
- Genauso gefährlich ist es, den Mahnbescheid einfach in den Mülleimer zu werfen. Von Brief zu Brief wird es teurer!
Checkliste um Abzocke zu vermeiden:
- Nicht schnell unüberlegt zustimmen per Mausklick
- Das Kleingedruckte ist wichtig! Immer erst die Vertragsbedingungen/AGBs gemeinsam durchgehen, bevor man einem Angebot zustimmt.
- Niemals personenbezogene Daten unüberlegt preisgeben!
- Formulare erst nach genauer Prüfung ausfüllen! Warum wollen die zum Beispiel meinen Namen und meine Adresse?
- Immer bis an den unteren Bildschirmrand scrollen und auf versteckte Kostenhinweise achten!
- Das Impressum prüfen – ist der Anbieter mit echter Postadresse erreichbar?
- Nach dem angeblichen Anbieter googeln. Gibt es Hinweise auf seine Zuverlässigkeit?
Hier gibt's den Internetabzocke - Clip der Verbraucherzentrale BW mit weiteren Infos und dem Widerspruchs- Musterbrief zum Download .
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